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häufig nachgefragt

Welche Ausbildungswege zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen gibt es?

Sie können sich an Fachschulen (bundesweit) und Fachakademien (nur Bayern), an Fachhochschulen und Universitäten ausbilden lassen. (s. hier)

Was sind die Voraussetzungen, um eine Ausbildung beginnen zu können?

Für die Fachschule/Fachakademie benötigen Sie eine Ausbildung zur/m ErzieherIn oder zur/m Heilerziehungspfleger(in) sowie in der Regel 1-3 Jahre Berufserfahrung in den Grundberufen.

Für die Aufnahme eines Studiums an der Fachhochschule ist das Fachabitur, für ein Universitätsstudium das Abitur erforderlich sowie ein Vorpraktikum im sozialen Bereich von 6-12 Monaten (an Fachhochschulen).

Wo finde ich die Anschriften der Ausbildungsstätten?

Alle Adressen, meist mit links auf die Internetseiten, finden Sie auf unserer Seite „Ausbildung“.

Kann ich die Ausbildung auch berufsbegleitend absolvieren?

An den Fachschulen/ Fachakademien werden die Ausbildungsgänge in Vollzeit (1,5–2 Jahre) oder berufsbegleitend (2,5–4 Jahre) angeboten.

Eine grundständige Ausbildung an Hochschulen ist nur in Vollzeitform möglich.

Kann ich als staatlich anerkannte Heilpädagogin noch nachträglich einen Hochschulabschluss erwerben?

Ja, die Fachhochschulen in Hannover und Nürnberg bieten zur Zeit berufsbegleitende und verkürzte Studiengänge an. Bei der Europäischen Akademie des BHP ist ein solcher Studiengang in der Vorplanung. (s. hier)

Was ist ein Bachelorstudium, was ist ein Masterstudium?

Das Bachelorstudium (BA) ersetzt die bisherige Form des Diplom-Studiengangs. An fast allen (Fach-) Hochschulen gibt es nur noch diese Studienmöglichkeit. Der BA-Abschluss ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Er dauert in der Regel 6 oder 7 Semester. Ein Masterstudium (MA) stellt eine Weiterqualifikation dar und dauert 2 bis 4 Semester.

Was kostet eine Fachschul- oder eine Hochschulausbildung?

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Ausbildungsstätten über die Höhe von Schulgeld/ Studiengebühren.

Welche Abschlüsse / Berufsbezeichnungen werden vergeben?

An Fachschulen: staatlich anerkannter Heilpädagoge / staatlich anerkannte Heilpädagogin
An Fachhochschulen: Diplom-Heilpädagoge(FH) / Diplom-Heilpädagogin (FH) (auslaufend); Bachelor of Arts / Master of Arts (mit staatlicher Anerkennung)
An Universitäten: Diplom-Heilpädagoge / Diplom Heilpädagogin (auslaufend); Bachelor of Arts, Master of Arts (mit staatlicher Anerkennung)

Gibt es Ausbildungsschwerpunkte?

Ja. Die Fachhochschulen bieten bereits im BA-Studium unterschiedliche Studienschwerpunkte an. Besonders in den Masterstudiengängen sind Spezialisierungen möglich. Die Hochschulen stellen diese Schwerpunkte in ihren Ausschreibungen dar.

Gibt es Qualitätsunterschiede in der Ausbildung an Fachschulen / Fachakademien?

Alle Ausbildungsstätten sind aufgrund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz auf einen vergleichbaren Umfang der Ausbildung festgelegt. Die Fachschulen /Fachakademien haben sich zur „Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in Deutschland“ (StK) zusammengeschlossen. Dieses Gremium ist um eine qualitative Vergleichbarkeit der Ausbildung in den Mitgliedsschulen bemüht. Es organisiert Schulleitertreffen und Fortbildungen. Die Mitgliedsschulen in der StK sind in der Liste der Ausbildungsstätten des BHP besonders gekennzeichnet (M). Die Mitgliedschaft in der StK ist ein freiwilliges Qualitätssicherungsinstrument der Ausbildungsstätten. Der BHP empfiehlt, bei der Wahl der Ausbildungsstätten auf dieses Merkmal Wert zu legen.

Wie sind meine Chancen, als Heilpädagogin / als Heilpädagoge eine Anstellung zu finden?

Die Berufseinmündung für Heilpädagogen ist im Vergleich zu anderen sozialen Berufen positiv zu beschreiben. Nicht immer gelingt ein Berufseinstieg gleich mit einer Festanstellung – Teilzeitarbeitsverträge, befristete Arbeitsverhältnisse oder Anstellungen außerhalb der geltenden Flächentarifverträge sind auch in unserer „Branche“ nicht selten. Die Arbeitslosigkeit von HP liegt etwa bei der Hälfte der Quote der Arbeitsagentur für den Bundesdurchschnitt aller Erwerbstätigen (9,8% März 2007). Es gilt, sich gut auf Vertragsverhandlungen mit potenziellen Arbeitgebern vorzubereiten. BHP-Mitglieder lassen sich vor Vertragsabschluss und bei Gehaltsverhandlungen durch die Geschäftsstelle beraten!

Bewerben Sie sich auch auf Stellen, die nicht explizit für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ausgeschrieben sind. Die Berufsgruppe ist noch längst nicht jedem Arbeitgeber bekannt (wir arbeiten daran!). Deshalb werden häufig auch Sozialpädagogen, Erzieherinnen oder auch nur ‚Pädagogen’ für Stellen gesucht, die ein heilpädagogisches Handlungsfeld betreffen. Wichtig ist, dass die ausgeschriebene Tätigkeit in unser Berufsprofil passt. Wenn man als Berufseinsteiger nicht ortsgebunden ist, sind die Beschäftigungsaussichten als gut zu bezeichnen.

Kann ich mich auch als staatl. anerkannte Heilpädagogin / als staatlich anerkannter Heilpädagoge selbständig machen?

Ja. Jeder Ausbildungsabschluss berechtigt auch zu selbständiger Tätigkeit in eigener Praxis. Umfassende Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „BHP-Agentur“.

+++ FAQ +++

häufig...

laufen in der Geschäftsstelle ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten davon werden wir hier für Sie mit den dazu gehörigen Antworten nacu und nach auflisten.

Falls Sie weitere Fragen haben, so senden Sie diese bitte per Mail an info@bhponline.de.

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