Zertifizierung | Einrichtungen und Dienste
Seit Juli 2009 können heilpädagogische Einrichtungen und Dienste ein Qualitätssicherungsverfahren beim BHP durchlaufen und das Siegel „vom BHP zertifiziert“ erwerben.
Der BHP will damit sicher stellen, dass nur solche Einrichtungen das Qualitätsmerkmal „heilpädagogisch“ in ihrem Namen tragen, die auch eindeutige Standards dafür erfüllen, also insbesondere auch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen beschäftigen.
Ab sofort können Sie sich über das Merkblatt zur Einrichtungszertifizierung über die Voraussetzung einer Zertifizierung informieren. Sie finden alle wichtigen Informationen als PDF Datei im [ --> Downloadbereich ] :
- Bestellformular (Stempel, Broschüren, Praxisschild)
- Merkblatt / Antrag
BHP Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Anbieter
Der BHP gibt jährlich eine Gebührenempfehlung für seine zertifizierten heilpädagogischen Anbieter heraus. Die Gebührenempfehlung geht von den Ansprüchen der Zertifizierung bezogen auf materielle und räumliche Anforderungen aus. Zudem sind in den angegebenen Entgeltsätzen die erhöhten Anforderungen an Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen, die durch BHP zertifizierte Anbieter nachzuweisen sind, enthalten.
Die Entgeltsätze werden jährlich an mögliche Veränderungen fachlicher Ansprüche sowie an allgemeine Preisentwicklungen angepasst.
Die aktuelle BHP Gebührenempfehlung 2012 finden Sie als PDF Datei im → Downloadbereich.